Die Immobilien in den Vogesen sind natürlich geprägt von der sie umgebenden Landschaft. Das gilt für die Städte in den Vogesen wie auch für die Dörfer an den Berghängen. Vergleicht man die Häuser in den Vogesen mit jenen aus dem Elsass, wird man sich schwer tun bei der Auswahl der Favoriten. Beide haben ihre Reize. Wer eine Immobilie der Vogesen kaufen möchte, um dort ein Ferienhaus zu besitzen oder gar seine Immobilie als Ferienhaus zu vermieten muss zudem die Gepflogenheiten der französischen Immobilienbranche und das französische Recht beachten, welches sich vom deutschen Recht unterscheidet.
Immobilien der Vogesen: Der Traum vom Ferienhaus
Seien wir mal ehrlich. Wer ist nicht schon mal am Fuße des Mont St. Odile durch Obernai gefahren und hat den Wunsch verspürt, hier einige Jahre – wenn nicht gar alle weiteren – zu verbringen. Es ist die Landschaft, es sind die Bergrücken der Vogesen, es sind die Leute in diesem Land. Alles hier ist einladend und freundlich. So werden denn Wünsche geboren, die nicht selten in den Kauf einer Immobilie in den Vogesen münden.
Wir haben jetzt noch nicht von den findigen Geschäftsleuten gesprochen, die hier eine Geschäftsidee wittern und sich schon als stolzer Besitzer von einem Ferienhaus oder gar mehreren Ferienhäuseen sehen – am Ende des Jahres den erzielten Mietzins zählend und schmunzelnd.
Die Namen der Orte klingen auch so ganz nach Ferien: Abreschviller, Bains-les-Bains, Epinal, Fontenoy-le-Château, Munster, Remiremont, Saint-Amarin, Marmoutier (Maursmünster), Vittel. Letzter Ort geht auch gerade mit seinem Streit mit Nestlé um das gleichnamige Mineralwasser durch die Presse.
Was kosten Immobilien in den Vogesen?
Wir aben uns dazu auf den großen Immobilienplattformen im Internet umgesehen. Die Preise differieren ganz nach Lage des Standorts und nach Alter und Zustand der Immobilie. Aber sehen wir uns mal ein paar Exemplare an.
Landhaus mit eigenem See in Ferdrupt
Ferdrupt ist eine sehr kleine französische Gemeinde mit nur 730 Einwohnern im Département Vosges der Region Grand Est. Sie gehört zum Arrondissement Épinal und zum Kanton Le Thillot. Die angebotene Immobilie ist schon etwas Besonderes. Die Lage und der zugehörige eigene See versprechen eine ruhige Lage inmitten der Natur oder zumindest in deren Nähe. Das Grundstück von 30.000 Quadratmeter Größe macht deutlich, dass man sich hier in aller Ruhe ausbreiten kann.
Die Wohnfläche beträgt 300 Quadratmeter und ist auf 8 Zimmer aufgeteilt. Der Kaufpreis von 475.000 Euro ist anspruchsvoll und sucht sicher einen Liebhaber.
Bauernhaus in Mélisey
Ein anderes Objekt ist ein restauriertes Bauernhaus am Fuße der südlichen Vogesen. Mélisey ist eine kleine französische Gemeinde im Département Haute-Saône in der Region Bourgogne-Franche-Comté mit nur 1.679 Einwohnern. Sie ist Hauptort des Kantons Mélisey.
Das angebotene Bauernhaus besitzt bereits Zentralheizung. Die Wohnfläche von 210 Quadratmetern ist auf 7 Zimmer aufgeteilt. Der Kaufpreis liegt bei 155.000 Euro. Die Grundstücksfläche ist mit 3.549 Quadratmetern wesentlich geringer als jene des Objekts in Ferdrupt.
Was sollte man beim Kauf einer Immobilie in den Vogesen beachten?
Nun, beginnen wir mit den angenehmen Fakten. Die Vogesen sind wie das Elsass stark deutschsprachig geprägt. Das werden Sie bei Ausflügen in die Vogesen sicher bereits bemerkt haben. Das gereicht uns schnell zum Vorteil. Alle Gespräch vor dem Kauf und während der Vertragsverhandlungen können wahrscheinlich in deutscher Sprache geführt werden. Da kann man auch mal die Nachbarn einer Immobilie zu Details befragen oder Auskünfte über den Besitzer einholen. Das ist sehr praktisch.
Wenn es dann an den Kauf der Immobilie in den Vogesen geht, wird es jedoch schnell spezieller. Das beginnt beim französischen Recht, dem der Kauf der Immobilie natürlich unterliegt. „Das ist ja nichts Neues“ werden Sie jetzt denken. Ist es aber doch, denn das französische Recht unterscheidet sich hier in wesentlichen Punkten vom deutschen Recht. Da es beim Kauf einer Immobilie doch schon um größere Beträge geht, ist es wichtig, die rechtliche Lage nicht nur im Auge, sondern auch im Griff zu haben. Das schützt vor Überraschungen und vor plözlichem Unbehagen.
Ein Immobilienkäufer ist gut beraten, wenn er zuallererst das Gespräch mit einem französischen Notar sucht, der beide Sprachen beherrscht und in deutscher Sprache aufklären kann, wie der Immobilienkauf in Frankreich, speziell in den Vogesen abläuft. Wenn später die Dokumente zum Abschluss des Kaufvertrags auf dem Tisch liegen, werden diese ausschließlich in französischer Sprache ausgefertigt sein. Daher gilt: unterschreiben Sie nichts, das Sie nicht verstanden haben!
Eine Liste von Notaren, welche beide Sprachen beherrschen, findet sich auf dieser Webseite hier.
www.allemagne.diplo.de
Immobilienvermittlungsbüros und Makler
Die Suche nach einer geeigneten Immobilie in den Vogesen kann sich auch bereits schwierig gestalten. In den Vogesen agieren Makler und sogenannte Immobilienvermittlungsbüro („marchand de listes“). Die Vermittlungsbüros liefern Ihnen Listen mit Objekten, die Ihren Vorstellungen entsprechen (sollen). Dafür wird ein Honorar verlangt.
Wichtig für Sie: Sie sollten nie in Vorleistung gehen. Ein solches Vermittlungsbüro darf erst dann eine Zahlung von Ihnen verlangen, wenn Sie die vereinbarte Anzahl an Objektlisten vollständig erhalten haben. Wenn man Sie auffordert, im Vorhinein Zahlungen zu leisten, sollten Sie auf der Stelle Kehrt machen.
Was sie auch wissen sollten, ist, dass die Vermittlungsbüros für Sie keinen Kaufvertrag vorbereiten. Auch die Vermittlung der Immobilie selbst gehört nicht zu den Tätigkeiten der Vermittlungsbüros – obschon der Name des Büros dies eigentlich vermuten lassen sollte. Hier müssen sie also selbst tätig werden und eine Garantie für einen Abschluss eines Kaufvertrags haben Sie auch nicht.
Auf Eines sollten Sie auch achten: der Vertrag mit dem Vermittlungsbüro sollte eine Klausel enthalten, dass Sie Ihr Geld wieder zurückerhalten, wenn die Objekte auf der Liste gar nicht mehr zum Kauf stehen oder wenn diese gar nicht den von Ihnen vorgegebenen Kriterien entsprechen.
Notare in Frankreich
Notare sind Vertrauenspersonen – in Deutschand wie in Frankreich. Dennoch sind Notare in Deutschand etwas vertraulicher als sie es in Frankreich sind. Woran liegt das? Ein deutscher Notar darf ausschließlich den Eigentumsübertrag beurkunden. In Frankreich darf der Notar ( „Notaire“ ) auch Immobilien vermitteln. Da sollte man aufpassen, dass es zu keinem Interessenskonflikt kommen kann.
Der Notar hat in Frankreich auch die Aufgabe, beim Abschluss des Vertrags zu beraten. Und der Notar wird bei der Behörde alle zum Abschuss des Kaufs nötigen Informationen beschaffen. Der Notar ist ebenfalls berechtigt, einen Vorvertrag aufzusetzen – was im Übrigen auch ein Makler tun darf.
Makler sind in Frankreich nicht an eine bestimmte Region gebudnen. Jeder französische Notar darf in ganz Frankreich agieren – unabhängig von seinem Sitz und von der geografischen Lage der Immobilie. Daher sollte Sie Ihre Freiheit in der Entscheidung für oder gegen einen Notar nutzen, einen solchen auszuwählen, der perfekt beide Sprachen beherrscht.
Die Franzosen haben sich auch für eine Variante entschieden, die einen Interssenkonflikt beim Immobilienkauf vermeiden helfen soll. Käufer und Verkäufer einer Immobilie in den Vogesen bringen jeweils ihren eigenen Notar mit an den Tisch. Rein preislich nimmt sich das nichts. Das Notarhonorar für einen Immobilienkauf ist in Frankreich gesetzlich geregelt. Ist mehr als ein Notar beteiligt, müssen die Notare den Betrag unter sich aufteilen. Oftmals ist es allerdings so, dass der Käufer die Notarkosten übernimmt. Aber man kann ja ein wenig verhandeln, oder?
Bildnachweis: © shutterstock – Titelbild Leonid Andronov, #1 NeydtStock, #2 Hadrian