Die aktuelle Wohnungsknappheit und die steigenden Kosten auf dem Wohnungsmarkt stellen große Herausforderungen dar. Um dem entgegenzuwirken und den Wohnungsbau anzukurbeln, hat der Gesetzgeber im Wachstumschancengesetz eine Sonderabschreibung für Wohngebäude eingeführt. Diese Maßnahme ist sowohl für Privatpersonen als auch für Investoren von großem Interesse. Bei Fragen zu den Details dieser Sonderabschreibung können Bauwillige und Investoren sich an Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Armin Weber von Ecovis in München wenden.
Inhaltsverzeichnis: Das erwartet Sie in diesem Artikel
Steuerliche Sonderabschreibung für Wohngebäude bis 2030
Eine Sonderabschreibung für Wohngebäude wurde eingeführt, um den Wertverlust von Anlagegütern in der Bilanz auszugleichen. Diese Sonderabschreibung basiert auf der degressiven Abschreibung, die eine alternative Methode zur linearen Abschreibung darstellt. Sie berücksichtigt den realen Wertverlust von Gebäuden, der vor allem in den ersten Jahren durch schnell überholte Technik entsteht. Die Sonderabschreibung ist befristet bis 2030 und gilt für die nächsten sechs Jahre. Ab dem 1. Oktober 2023 können Bauherren jährlich sechs Prozent der Investitionskosten ohne Obergrenzen von der Steuer absetzen.
Voraussetzungen für Sonderabschreibung im Überblick
Neue Wohngebäude im Fokus der Sonderabschreibung
Zeitrahmen für Baustart und Immobilienerwerb definiert
Sonderabschreibung für Wohngebäude: Beispielrechnung zeigt Nutzen
Wohngebäude: Steuervorteile dank degressiver Abschreibung
Unsere Beispielrechnung basiert auf Investitionskosten von 600.000 Euro für das Wohngebäude. Mithilfe der degressiven Abschreibung können Bauherren in den ersten beiden Jahren jeweils 6 Prozent der Investitionskosten von der Steuer absetzen. Das führt zu einer Abschreibung von 36.000 Euro im ersten Jahr und 33.840 Euro im zweiten Jahr. Der Restwert des Gebäudes nach zwei Jahren beläuft sich auf 530.160 Euro.
Sonderabschreibung für Wohngebäude: Chancen für Bauwirtschaft
Steuerliche Vorteile: Abschreibung von 36.000 Euro
Restwert nach steuerlicher Abschreibung: 564.000 Euro
Wertverlust: Lineare Abschreibung mit 3 Prozent pro Jahr
Sonderabschreibung für Wohngebäude: Anreiz für Bauherren
Steuervorteil: 18.000 Euro durch Sonderabschreibung
Restwert nach 2 Jahren: 564.000 Euro
Wachstumschancengesetz bringt Bauwirtschaft in Schwung
Finanzielle Erleichterung beim Bau neuer Wohngebäude
Die Sonderabschreibung für Wohngebäude, die von der Bundesregierung eingeführt wurde, ist eine bedeutende Maßnahme zur Stärkung der Bauwirtschaft. Insbesondere für Bauwillige und Investoren ergeben sich dadurch interessante Möglichkeiten. Die Möglichkeit, jährlich bis zu sechs Prozent der Investitionskosten ohne Obergrenzen von der Steuer abzusetzen, erleichtert den Bau neuer Wohngebäude finanziell. Dies trägt dazu bei, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und den Wohnungsmarkt zukunftsfähig zu gestalten. Laut Armin Weber von Ecovis in München ist diese Sonderabschreibung für alle Bau- und Investitionswilligen von großer Bedeutung.
Die Sonderabschreibung für Wohngebäude bietet eine vielversprechende Möglichkeit, um den Wohnungsbau anzukurbeln und dem wachsenden Bedarf an Wohnraum gerecht zu werden. Bauwillige und Investoren können von den Vorteilen der degressiven Abschreibung profitieren und somit aktiv zur Bewältigung der aktuellen Herausforderungen auf dem Wohnungsmarkt beitragen.