Mindestens 65 % erneuerbare Energien für neue Heizungen

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Ab dem Jahr 2024 gelten im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) wichtige Änderungen für Heizungsanlagen. Das Ziel ist es, den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern und den Energieverbrauch effizienter zu gestalten. Eine der maßgeblichen Neuerungen betrifft die regelmäßige Überprüfung und Optimierung von Heizungsanlagen mit Wasser als Wärmeträger. Dabei spielt auch der hydraulische Abgleich eine entscheidende Rolle, um eine gleichmäßige Wärmeverteilung im Gebäude zu gewährleisten.

Hydraulischer Abgleich: Verteilung der Wärme verbessern

Ab 2024 müssen laufende Heizungsanlagen in bestimmten Abständen einer Überprüfung und Optimierung unterzogen werden. Dies beinhaltet auch den hydraulischen Abgleich, der sicherstellt, dass die Wärme effizient im Gebäude verteilt wird. Durch diese Maßnahmen kann der Energieverbrauch reduziert und die Leistungsfähigkeit der Anlagen verbessert werden.

Zukünftige Heizungen: Mindestens 65% erneuerbare Energien

Ab dem 1. Januar 2024 müssen alle neu eingebauten Heizungen einen Anteil von mindestens 65 % erneuerbarer Energien aufweisen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, den Einsatz fossiler Brennstoffe zu reduzieren und den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern. Eigentümer haben verschiedene Möglichkeiten, um diese Anforderung zu erfüllen, darunter den Anschluss an Wärmenetze, den Einsatz von Wärmepumpen, Solarthermie und bestimmten Arten von Gasheizungen. Auch für bestehende Gebäude gibt es zusätzliche Optionen, um den Anteil erneuerbarer Energien zu erhöhen.

Deadline für den Einsatz fossiler Brennstoffe in Heizungen

Für den Zeitraum bis zum 31.12.2044 besteht die Möglichkeit, bestehende Heizungen weiterhin mit fossilen Brennstoffen zu betreiben. Dies stellt Eigentümer vor die Herausforderung, alternative Heizungssysteme zu evaluieren und umzusetzen, um den Einsatz fossiler Brennstoffe über diesen Zeitraum hinaus zu reduzieren.

Heizungsausfall: Übergangsfristen für fossile Brennstoffe

Für den Fall eines Heizungsausfalls werden Übergangsfristen festgelegt, innerhalb derer auch Heizungen mit fossilen Brennstoffen betrieben werden dürfen. Dies gewährleistet, dass die Wärmeversorgung während der Installation von alternativen Heizungssystemen nicht unterbrochen wird.

Gas- und Ölheizungen vor 1991 nicht mehr erlaubt

Gemäß § 72 des GEG müssen Heizungsanlagen, die älter als 30 Jahre sind, bestimmte Austauschpflichten erfüllen. Vor dem 1. Januar 1991 eingebaute Gas- und Ölheizungen dürfen nicht mehr betrieben werden. Für Gas- und Ölheizungen, die ab dem 1. Januar 1991 eingebaut wurden, gilt die Austauschpflicht nach Ablauf von 30 Jahren. Diese Regelungen betreffen Standard- und Konstanttemperaturkessel. Es gibt jedoch Ausnahmen für Niedertemperatur-Heizkessel, Brennwertkessel und heizungstechnische Anlagen mit einer Nennleistung von weniger als 4 Kilowatt oder mehr als 400 Kilowatt.

Sicherheit bei Heizungsausfall durch Übergangsfristen gewährleistet

Die Übergangsfristen bei einem Heizungsausfall gewährleisten eine sichere Wärmeversorgung, während alternative Heizungssysteme installiert werden. Dadurch wird vermieden, dass Bewohner in kalten Wohnungen sitzen und es zu einem akuten Versorgungsengpass kommt. Die Übergangsfristen geben den Eigentümern ausreichend Zeit, um eine geeignete Lösung zu finden und die erforderlichen Maßnahmen umzusetzen.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ermöglicht es Eigentümern von Gebäuden, ihren Energieverbrauch und ihre CO2-Emissionen signifikant zu reduzieren. Durch einen effizienten Betrieb der Heizungsanlagen können sie zudem finanzielle Einsparungen erzielen. Es ist daher sinnvoll, sich bereits im Voraus mit den Regelungen des GEG vertraut zu machen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Anforderungen zu erfüllen.

Um Eigentümern einen schnellen Überblick über das neue Heizungsgesetz zu geben, hat die Bundesregierung einen Wegweiser auf energiewechsel.de veröffentlicht. Unter dem Link BMWK – Das neue Heizungsgesetz ist auf dem Weg! finden Interessierte alle relevanten Informationen und können sich mit nur wenigen Klicks über die Änderungen informieren.

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