Das neue Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende wurde am 20.04.2023 vom Bundestag verabschiedet. Eines der Ziele ist die flächendeckende Einführung von Smart Metern bis zum Jahr 2032.
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Digitalisierung der Energiewende: Bundestag forciert den Einsatz von Smart Metern
Die schnelle Einführung von Smart Metern zur Förderung der effizienten Energieverwendung und Entlastung des Stromnetzes ist das Ziel der Ampel-Koalition, wie durch das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende (20/5549) am 20.04.2023 vom Bundestag beschlossen wurde.
Spätestens 2032: Smart Meter für jeden Haushalt
Wirtschaftsminister Robert Habeck hob hervor, dass eine intelligente Verbindung zwischen Stromerzeugung und -verbrauch notwendig sei, um die Förderung erneuerbarer Energien und den verstärkten Einsatz von Elektroautos und Wärmepumpen erfolgreich umzusetzen. Eine Umsetzung dieser Ziele erfordere den Einsatz von Smart Meter und eine digitale Umsetzung der Energiewende.
Das neue Gesetz schützt Verbraucher vor hohen Stromkosten, indem die Gebühr für Stromverbrauch auf 20 Euro begrenzt wird. Die Kosten für Netzentgelte werden auf alle Stromkunden verteilt, um eine faire Verteilung zu gewährleisten. Ab 2025 werden zudem flexible Stromtarife angeboten und bis Ende 2032 müssen flächendeckend Smart Meter verpflichtend eingesetzt werden.
Verzögerungen beim Smart-Meter-Rollout: Eine Analyse
Der Smart-Meter-Rollout wurde am 7. Februar 2020 durch eine Allgemeinverfügung des BSI offiziell gestartet. Jedoch wurde die Pflicht zum Einbau im März 2021 vorläufig gestoppt, nachdem das Oberverwaltungsgericht NRW in Münster die Markterklärung als „voraussichtlich rechtswidrig“ bezeichnet hatte. Klägerfirmen waren von dem Beschluss betroffen, während Wohnungsunternehmen nicht zur Installation verpflichtet waren.
Intelligente Messsysteme müssen sehr sicher sein. Deshalb sind Smart Meter Gateways (SMGW) erforderlich, um die Datensammlung, -verschlüsselung und -weiterleitung zu gewährleisten. Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) verlangt, dass mindestens drei unabhängige Unternehmen zertifizierte intelligente Messsysteme auf den Markt bringen müssen.
Die Ankündigung, dass das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) die strittige Marktverfügbarkeitserklärung kurz vor der mündlichen Verhandlung im Hauptsacheverfahren am 25.5.2022 zurückgenommen hat, kam überraschend. Stattdessen hat die Behörde eine Übergangsregelung nach § 19 Abs. 6 MsbG erlassen, um den Rollout des Projekts abzusichern. Dadurch konnten die Messstellenbetreiber den Einbau und Weiterbetrieb der Technologie fortsetzen.
Smart-Meter-Rollout: Zeitplan und Fortschritt
Am 20. Oktober 2022 hat Bundeswirtschaftsminister Habeck auf dem Future Energy Lab der Deutschen Energie-Agentur (Dena) ein Maßnahmenpaket angekündigt, das den Weg für den politischen Neustart des Smart-Meter-Rollouts ebnen soll. Das Ziel ist es, bürokratische und rechtliche Hindernisse zu beseitigen und dadurch zeitnah Rechtssicherheit für den Rollout zu schaffen. Das entsprechende Gesetz soll noch in diesem Jahr in Kraft treten.
Alles, was Sie über den Rollout-Fahrplan wissen müssen
- Ab sofort gilt eine Regelung, die Verbrauchern mit einem jährlichen Stromverbrauch von unter 100.000 kWh (optional unter 6.000 kWh) sowie Erzeugern mit einer Leistung von bis zu 25 kW (optional 1 bis 7 kW) ermöglicht, bis zum 31.12.2024 einen agilen Rollout durchzuführen.
- Ab 2025 wird der volle Funktionsumfang für den Rollout bei Verbrauchern mit einem Stromverbrauch von weniger als 100.000 kWh und Erzeugern mit einer Leistung von weniger als 100 kW sofort zulässig sein. Eine 20-prozentige Umsetzung bis zum 1. Dezember 2025 ist erforderlich, während bis zum 31. Dezember 2030 eine 95-prozentige Abdeckung angestrebt wird.
- Ab dem Jahr 2025 können Verbraucher mit einem jährlichen Stromverbrauch von über 100.000 kWh und Erzeuger mit einer Leistung von über 100 kW intelligente Stromzähler verwenden. Ab 2028 müssen diese Nutzergruppen diese Zähler verwenden. Die Umsetzung soll bis zum 31. Dezember 2032 für 95 Prozent der betroffenen Nutzer abgeschlossen sein.
Am 11. Januar 2023 hat das Kabinett einen Entwurf der Bundesregierung ohne Abweichungen gebilligt, der nun als erledigt gilt. Bei dringenden Gesetzesvorhaben können identische Entwürfe im Bundesrat und im Bundestag eingebracht werden, um eine parallele Beratung zu ermöglichen und somit eine schnellere Umsetzung zu erreichen.