Abschaffung der EEG-Umlage: EEG-Novelle verbilligt Wärmepumpen-Strom

0

Bis 2030 müssen in Deutschland sechs Millionen Wärmepumpen errichtet werden. Die EEG-Novelle sehen viele als Motor für den anstehenden Ausbau. Damit dürften die Ausbauziele sehr viel früher erreicht werden.

Vorgezogene Abschaffung der EEG-Umlage bestätigt

Versprochen wird manches, gehalten weniger. Das Statement der Ampelkoalition zur damals versprochenen Abschaffung der EEG-Umlage wurde daher sehr erfreut aufgenommen. Mit den angekündigten Maßnahmen sollte der Termin des 1. Juli 2022 eingehalten werden können. Damit wird Strom für nicht privilegierte Kunden billiger: um 3,723 Cent pro Kilowattstunde. Mehr noch sparen die Endverwender: für sie sinkt der Preis der Kilowattstunde um 4,43 Cent. Ein Haushalt, der im Jahr rund 3.500 kWh Strom verbraucht, könnte dann bis zu 190 Euro im Jahr sparen. Man erwartet, dass die Entlastung für die Kunden bereits sehr kurzfristig greift. Die Strompreissenkung für die Monate Juli bis Dezember 2022 soll für Letztverbraucher sogar per Gesetz abgesichert werden. Den Gesetzesentwurf legte die Bundesregierung schon jetzt auf den Tisch. Um die Entlastung dauerhaft zu sichern und zu erreichen, dass Energie für Verbraucher günstiger wird, ist eine EEG-Novelle nötig.

Wie viel spart ein Haushalt durch die Abschaffung der EEG‑Umlage?
Jahresverbrauch Einsparung pro Jahr
für privilegierte Kunden
Einsparung pro Jahr
für Endverwender
Einsparung für einen 1-Personen-Haushalt
1.250 kWh 46,54 Euro 55,38 Euro
1.500 kWh 55,85 Euro 66,45 Euro
1.750 kWh 65,15 Euro 77,53 Euro
2.000 kWh 74,46 Euro 88,60 Euro
2.250 kWh 83,77 Euro 99,68 Euro
Einsparung für einen 2-Personen-Haushalt
2.500 kWh 93,08 Euro 110,75 Euro
2.750 kWh 102,38 Euro 121,83 Euro
3.000 kWh 111,69 Euro 132,90 Euro
3.250 kWh 121,00 Euro 143,98 Euro
3.500 kWh 130,31 Euro 155,05 Euro
Einsparung für einen 3-Personen-Haushalt (Familie)
3.750 kWh 139,61 Euro 166,13 Euro
4.000 kWh 148,92 Euro 177,20 Euro
4.250 kWh 158,23 Euro 188,28 Euro
4.500 kWh 167,54 Euro 199,35 Euro
4.750 kWh 176,84 Euro 210,43 Euro
5.000 kWh 186,15 Euro 221,50 Euro

Viele blicken derzeit mit Sorge auf den Strommarkt

Die Kosten für Energie werden weiter steigen und die Verbraucher belasten, wenn der Strompreis auf dem derzeitigen Niveau verharrt oder noch höher steigt. Die hohen Strompreise werden die Verbraucher akzeptieren müssen, da Versorger die gestiegenen Bezugspreise einfach durchreichen.

Wichtig zu wissen: Ab 2035 soll Strom so weit wie möglich aus erneuerbaren Energiequellen stammen. Um künftig den Strombedarf aus erneuerbaren Energiequellen zu decken, war die EEG-Novelle nötig. Nur 65% des Bruttostromverbrauchs werden bis 2030 nach dem aktuellen EEG 2021 durch erneuerbare Energien zu decken sein. Die Stromerzeugung ohne Treibhausgase muss danach erst bis 2050 erreicht sein. So aber hat sich Deutschland gemeinsam mit Großbritannien und den USA zu einer klimaneutralen Stromversorgung bis 2035 committed.

Infografik: Energieträgerpreise 2021, Niveau und Zusammensetzung: Erdgas, Heizöl, Strom aus Wärmepumpen. Quellen: BWP, BNetzA (Foto: AdobeStock - Blue Planet Studio)

Infografik: Energieträgerpreise 2021, Niveau und Zusammensetzung: Erdgas, Heizöl, Strom aus Wärmepumpen. Quellen: BWP, BNetzA (Foto: AdobeStock – Blue Planet Studio)

Worauf wir uns mit der EEG-Novelle freuen dürfen

Gültig soll nun die EEG 2023 sein, welche die Stromversorgung des Inlands auf erneuerbare Energien bringt und das bereits bis 2035. 80% des Bruttostromverbrauchs sollen bereits im Jahr 2030 durch erneuerbare Energiequellen gesichert werden. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen die Ausschreibemengen und Ausbaupfade für Solaranlagen und Windenergieanlagen erhöht werden. Man beendet nun die EEG-Förderung sowie Umlagen für Direktbelieferungen und Eigenverbräuche.

Die Nutzung erneuerbarer Energien liegt seit der EEG-Novelle im öffentlichen Interesse und ist auch für die öffentliche Sicherheit relevant. Stellen sich dem Ausbau der Windenergie zu Lande Hemmnisse entgegen, sollen diese durch gesonderte Gesetzgebungsverfahren beseitigt werden. Bürgerenergiegesellschaften, die Wind- und Solarprojekte umsetzen wollen, müssen sich nicht mehr an Ausschreibungen beteiligen. Eine Reduzierung der bürokratischen Lasten soll so erreicht werden.

Mit der Förderung der Biomasse und dort vor allem bei den Spitzenlastkraftwerken setzt man einen weiteren Akzent. So soll Bioenergie gezielt eingesetzt werden, um einen größeren Beitrag als bisher zur Stromversorgung zu leisten.

Werden erneuerbare Energien mit einer wasserstoffbasierten Stromspeicherung kombiniert, ist nun eine Förderung möglich. Dies soll einen Test sowohl für die Speicherung von Energie in Wasserstoff als auch für die Rückverstromung der gespeicherten Energie ermöglichen. Noch im Jahr 2022 soll die betreffende Verordnung erlassen werden.

Die Offshore-Netzumlage und die KWKG-Umlage sind nunmehr die einzigen Geltungsbereiche für die bisherige „Besondere Ausgleichsregelung“. Letztere wird künftig an die Beihilfeleitlinien für Klima, Umwelt und Energie angeglichen. So wird sie fließend in das Energie-Umlagen-Gesetz (EnUG) übergehen.

Lassen Sie eine Antwort hier