Zukünftige Bauprojekte ab 2028 werden umweltfreundlich gestaltet, indem emissionsfreie Technologien eingesetzt werden. Dadurch sollen die Treibhausgasemissionen deutlich reduziert werden. Gleichzeitig werden Maßnahmen ergriffen, um den Energieverbrauch zu senken und somit die Energierechnungen zu entlasten. Besonders schutzbedürftige Haushalte erhalten dabei gezielte Unterstützung, um von den verbesserten Standards zu profitieren.
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Neue Maßnahmen: Parlament stimmt für erhöhte Renovierungsquote und geringeren Energieverbrauch in Gebäuden
Der Entwurf von Maßnahmen zur Erhöhung der Renovierungsquote und zur Reduktion des Energieverbrauchs und der Treibhausgasemissionen von Gebäuden wurde am Dienstag vom Parlament angenommen.
Mit der vorgeschlagenen Überarbeitung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden soll der Gebäudebereich in der EU bis 2030 wesentlich dazu beitragen, weniger Treibhausgasemissionen zu erzeugen und weniger Energie zu verbrauchen. Gleichzeitig strebt man an, bis 2050 eine klimaneutrale Situation zu erreichen. Die Überarbeitung zielt zudem darauf ab, eine erhebliche Steigerung bei der Renovierung energieineffizienter Gebäude zu erreichen und den Austausch von Informationen zur Gesamtenergieeffizienz zu verbessern.
Reduktion der Emissionen bis 2032 angestrebt
Es wird ab 2028 vorausgesetzt, dass sämtliche Neubauten emissionsfrei sind. Für von Behörden genutzte, betriebene oder besessene Neubauten gilt diese Anforderung bereits ab 2026. Zudem wird angestrebt, dass bis 2028 alle neu errichteten Gebäude mit Solaranlagen ausgerüstet werden, sofern dies technisch umsetzbar und wirtschaftlich vertretbar ist. Wohngebäuden, die größere Renovierungen benötigen, wird eine Frist bis 2032 eingeräumt, um diese Vorgaben zu erfüllen.
Nach dem Vorschlag müssen Wohngebäude bis 2030 mindestens die Energieeffizienzklasse E erreichen und bis 2033 die Klasse D. Für Nichtwohngebäude gilt das Ziel, bis 2027 und für öffentliche Gebäude bis 2030 diese Energieeffizienzklassen zu erreichen. Die Energieeffizienzklassen werden anhand einer Skala von A bis G bewertet, wobei die Klasse G den 15 % der Gebäude mit den schlechtesten Werten im Gebäudebestand eines Mitgliedstaats entspricht.
Um diese Ziele zu erreichen, treffen die Mitgliedstaaten in ihren nationalen Renovierungsplänen die erforderlichen Maßnahmen.
Maßnahmen zur Bekämpfung der Energiearmut: Eine Übersicht
Eine mögliche Maßnahme zur Umsetzung der nationalen Renovierungspläne könnte darin bestehen, Förderprogramme zu implementieren, um den Zugang zu Zuschüssen und Finanzierungen zu erleichtern. Um sicherzustellen, dass alle Bürgerinnen und Bürger informiert sind, könnten die Mitgliedstaaten kostenlose Informationsstellen einrichten, die eine breite Palette von Informationen und Beratung zu Renovierungsprojekten anbieten. Zusätzlich könnten finanzielle Anreize für die grundlegende Renovierung von Gebäuden mit besonders schlechter Energiebilanz geschaffen werden, während schutzbedürftige Haushalte gezielte Zuschüsse und Beihilfen erhalten.
Ausnahmefälle im Zusammenhang mit der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz
Die neuen Vorschriften gelten nicht für Denkmäler. Die EU-Staaten können Ausnahmeregelungen für bestimmte Gebäude beschließen, darunter solche mit besonderem architektonischen oder historischen Wert, technische Gebäude, vorübergehend genutzte Gebäude sowie Kirchen und Gotteshäuser. Zusätzlich können die Mitgliedstaaten auch Sozialwohnungen von den Vorschriften ausnehmen, wenn Renovierungen zu Mieterhöhungen führen würden, die sich nicht durch Energiekosteneinsparungen ausgleichen lassen.
Das Parlament beabsichtigt, den Mitgliedstaaten die Möglichkeit zu geben, die neuen Zielvorgaben für einen spezifischen Gebäudeteil anzupassen, basierend auf der wirtschaftlichen und technischen Durchführbarkeit der Renovierungen sowie der Verfügbarkeit qualifizierter Arbeitskräfte.
Der Berichterstatter Ciarán Cuffe von den Grünen/EFA aus Irland betonte, dass die steigenden Energiepreise dazu geführt haben, dass der Fokus verstärkt auf Energieeffizienz und Energiesparmaßnahmen liegt. Durch die Verbesserung der Gebäudeleistung in Europa können sowohl unsere Rechnungen als auch unsere Abhängigkeit von Energieimporten reduziert werden. Ein wichtiges Ziel der Richtlinie ist die Verringerung der Energiearmut, die Senkung von Emissionen und die Schaffung eines besseren Innenraumklimas zur Förderung der Gesundheit der Menschen. Gleichzeitig wird sie eine Wachstumsstrategie für Europa darstellen, indem sie Hunderttausende hochwertige lokale Arbeitsplätze im Baugewerbe, in der Renovierungsbranche und im Bereich erneuerbarer Energien schafft, während das Wohlbefinden von Millionen von Menschen in Europa verbessert wird.
Bewertung der Auswirkungen des Brexit auf die EU-Wirtschaft
Die legislative Kammer akzeptierte den Standpunkt mit einer Abstimmung von 343 zu 216 Stimmen und verzeichnete 78 Enthaltungen. Sie verhandelt nun mit dem Rat, um die endgültige Gestaltung der Vorschriften zu erreichen.
Europäisches Klimagesetz: Ein rechtlicher Rahmen für den Schutz der Umwelt
Die Europäische Kommission informiert darüber, dass Gebäude in der EU für 40 % des Energieverbrauchs und 36 % der Treibhausgasemissionen verantwortlich sind. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, hat die Europäische Kommission am 15. Dezember 2021 einen Gesetzesvorschlag zur Überarbeitung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden angenommen. Dieser Vorschlag ist Teil des „Fit für 55“-Pakets. Das europäische Klimagesetz, das im Juli 2021 erlassen wurde, verankert die Klimaziele für 2030 und 2050 rechtsverbindlich in der gesamten EU.