Messstellenbetriebsgesetz: Definition, Kosten, Einbaupflicht

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Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) definiert den Messstellenbetrieb und die Messung als eigenständigen Bereich des Netzbetriebs und schreibt die flächendeckende Installation von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen bis 2032 vor.

Update 20.04.2023: Smart Metering: Bundestag beschließt zügigen Rollout für mehr Energieeffizienz

Die Ampel-Koalition hat am 20.4.2023 das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (20/5549) verabschiedet, um die Installation von Smart Metern zu beschleunigen und den Energieverbrauch effizienter zu gestalten sowie das Stromnetz zu entlasten.

Umstrukturierung des Messsystems durch das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) im September 2016

Das Messstellenbetriebsgesetz hat das Messwesen in Deutschland grundlegend neu organisiert und schafft eine klare Trennung zwischen Messstellenbetrieb und Netzbetrieb. Bis zum Jahr 2032 müssen alle Haushalte und Unternehmen moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme einbauen lassen.

In der Vergangenheit waren analoge Ferraris-Zähler, digitale Zähler und kommunikative Zähler oder RLM-Systeme die am meisten genutzten Optionen bei Haushaltskunden. Jedoch werden jetzt neue Zählersysteme eingesetzt.

  • Die moderne Messeinrichtung, kurz mME, ist ein digitaler Zähler, der über eine Schnittstelle zur Anbindung an ein Smart Meter Gateway (SMGW) verfügt. Die mME ermöglicht eine langfristige Speicherung von Daten, jedoch erfolgt kein automatischer Datenversand.
  • Eine Messeinrichtung wird als intelligent bezeichnet, wenn sie über ein Smart Meter Gateway mit einem Kommunikationsnetzwerk verbunden ist und in der Lage ist, die von ihr erfassten Daten sicher zu übertragen.

Die Vorgaben für die Messung und Abrechnung von Energieverbräuchen haben einen signifikanten Einfluss auf die Kommunikation zwischen den verschiedenen Marktteilnehmern.

Durch die Verfügbarkeit moderner Messeinrichtungen seit Anfang 2017 und die offizielle Genehmigung des Rollouts von intelligenten Messsystemen durch das BSI im Jahr 2020 wird in den kommenden Jahren eine flächendeckende Einführung erwartet, die den Vorgaben des Messstellenbetriebsgesetzes entspricht und durch technologische Entwicklungen unterstützt wird.

Zurücknahme der Marktzulassung für intelligente Zähler im Jahr 2021

Die Allgemeinverfügung vom 7. Februar 2020 zur Bestimmung der technischen Machbarkeit von intelligenten Messsystemen nach § 30 MsbG wurde vom BSI am 20. Mai 2022 rückwirkend aufgehoben.

Laut einer Allgemeinverfügung des BSI sind die am Markt verfügbaren intelligenten Messsysteme sicher und können weiterhin genutzt und eingebaut werden. Eine Einbaupflicht besteht jedoch nicht mehr.

Nicht gedeckte Ausgaben der Verteilernetzbetreiber werden als Zusatzkosten in das Netzentgeltsystem integriert.

Im Hinblick auf die Kostenüberprüfung und Anpassungsregelungen nach § 5 ARegV sind die Kosten des grundzuständigen Messstellenbetreibers für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme gemäß § 7 Abs. 2 MsbG getrennt zu erfassen, da sie nicht in den Erlösobergrenzen des VNB enthalten sein dürfen.

In der Praxis wird die Verantwortung für moderne Messgeräte und intelligente Messsysteme in den meisten Fällen vom Netzbetreiber und der Netzbetreibergesellschaft in Personalunion wahrgenommen. Diese Praxis birgt das Risiko einer Quersubventionierung und mangelnder Abgrenzung, was letztlich dazu führen kann, dass Verbraucher für die neue Messinfrastruktur mehrfach bezahlen.

Ein zentraler Aspekt für die Unternehmen der Energieversorgung ist die sorgfältige Abgrenzung der Kosten für Zählerinfrastruktur. Im Basisjahr Strom 2016 waren die Kosten für alle Zähler eines Netzbetreibers in den Gesamtkosten enthalten, was zu einer Verzerrung der Kostenaufteilung führte. In der 3. Regulierungsperiode muss daher eine Anpassung der Kostenstruktur erfolgen, um die zunehmenden Kosten für den Rollout von modernen Zählern zu berücksichtigen. Die ARegV (Anreizregulierungsverordnung) legt fest, dass die Erlösobergrenzen im Regulierungskonto korrigiert werden müssen, um die Kosten zu berücksichtigen, die nun vom grundzuständigen Messstellenbetreiber für Smart Meter erfasst werden und nicht mehr vom Netzbetreiber.

Die Abgrenzung des Messstellenbetriebs ist eine Aufgabe der Regulierungsbehörden. Trotz der Trennung der Aufgaben zwischen verschiedenen Akteuren bleiben einige Kosten im Netzentgeltsystem bestehen, die als Zusatzkosten angesehen werden können.

Gemäß § 3 Absatz 4 Satz 2 MsbG müssen die Tätigkeiten des grundzuständigen Messstellenbetriebs für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme gemäß den Vorschriften der buchhalterischen Entflechtung in § 6b EnWG von anderen Geschäftsbereichen der Energieversorgung getrennt und in einem eigenen, geprüften Tätigkeitsabschluss ausgewiesen werden.

Als Teil ihrer Verantwortung für die grundzuständige Messstellenbetreibung für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme hat die Bundesnetzagentur die Aufgabe, den Tätigkeitsabschluss der entsprechenden Netzbetreiber in Bundeszuständigkeit zu überwachen.

Pflicht zum Einbau nach dem Messstellenbetriebsgesetz

Die Gesetze erlauben es Messstellenbetreibern weiterhin, intelligente Messsysteme zu betreiben und einzubauen. Allerdings besteht keine Verpflichtung mehr zur Installation, da die Markterklärung für den Rollout im Jahr 2021 zurückgenommen wurde.

Welche Messstellenbetreiber gibt es?

Es gibt eine Vielzahl von Messstellenbetreibern, die ihre Dienstleistungen in verschiedenen Messbereichen und Messverfahren anbieten. Hier sind einige der prominentesten Messstellenbetreiber aufgeführt.

  • Stromnetzbetreiber: Stromnetzbetreiber überwachen den Stromverbrauch und die Einspeisung erneuerbarer Energien in das Stromnetz und stellen sicher, dass das Netz stabil und zuverlässig arbeitet. In Deutschland sind bekannte Betreiber Amprion, TenneT und 50Hertz.
  • GasnetzbetreiberGasnetzbetreiber wie Open Grid Europe und Gascade sind in Deutschland dafür zuständig, den Gasverbrauch zu messen und die Einspeisung von Gas ins Gasnetz zu überwachen.
  • Wasser- und Abwassernetzbetreiber: Die Erfassung des Wasserverbrauchs und der Abwassermenge wird von den Betreibern der Wasser- und Abwassernetze übernommen. In Deutschland zählen dazu bekannte Unternehmen wie die Berliner Wasserbetriebe und die Stadtwerke München.
  • Telekommunikationsanbieter: Die Deutsche Telekom, Vodafone und Telefonica sind bekannte Telekommunikationsanbieter in Deutschland, die regelmäßig die Qualität und Verfügbarkeit ihrer Dienstleistungen, einschließlich Internetverbindungen, messen, um ihren Kunden eine zuverlässige Verbindung zu gewährleisten.
  • Verkehrsbetriebe: Verkehrsbetriebe tragen zur Reduzierung von Verkehrsbelastungen und Umweltverschmutzung bei, indem sie den öffentlichen Verkehr fördern und die Nutzung von umweltfreundlicheren Verkehrsmitteln unterstützen.

In Abhängigkeit von der Art der Messungen und des Einsatzgebiets gibt es eine Vielzahl von Betreibern von Messstationen mit verschiedenen Kompetenzen.

Liste und Tabelle Netzstellenbetreiber: In Deutschland gibt es mehrere Unternehmen, die sich auf die Installation und Wartung von Strom- und Gaszählern spezialisiert haben.

Es ist von großer Bedeutung zu berücksichtigen, dass ein Energieversorger nicht notwendigerweise auch der Betreiber der Messstellen ist. Meistens ist es der Netzbetreiber, der sich um die Messstellen kümmert, aber es gibt auch unabhängige Anbieter, die diese Aufgabe übernehmen können.

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Liste Messstellenbetreiber für Strom in Deutschland
Messstellenbetreiber Anschrift Webseite
Messstellenbetreiber für Strom
Discovergy GmbH Sofienstraße 7A, 69115 Heidelberg Discovergy GmbH
Stromnetz Hamburg GmbH Bramfelder Chaussee 130, 22177 Hamburg Stromnetz Hamburg